Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.
Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.
Kombination: Die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag durchgeführt.
Für die Bestimmung der Pflegebedürftigkeit und die damit verbundene Einstufung in einen Pflegegrad sind die folgenden sechs Bereiche relevant:
körperliche Beweglichkeit, wie zum Beispiel das Fortbewegen innerhalb der Wohnung
Erkennen von Personen, örtliche Orientierung, Treffen von Entscheidungen im Alltag
nächtliche Unruhe, selbstschädigendes Verhalten, Abwehr pflegerischer Maßnahmen
sich selbstständig waschen und ankleiden, essen und trinken sowie die Toilette selbstständig nutzen
Medikamente selbstständig einnehmen, eigenständige Arztbesuche, Einhalten von Diätvorschriften
Tagesablauf gestalten und an Veränderungen anpassen, mit anderen Menschen in Kontakt treten
Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto größer die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und je größer der Unterstützungsbedarf.
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben Anspruch auf die folgenden Leistungen:
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Die Pflegekasse zahlt in dieser Stufe monatlich 724 Euro, das Pflegegeld liegt maximal bei 316 Euro. Auch hier ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich.
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Die Pflegekasse zahlt in dieser Stufe monatlich 1.363 Euro, das Pflegegeld liegt maximal bei 545 Euro. Auch hier ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich.
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Die Pflegekasse zahlt in dieser Stufe monatlich 1.693 Euro, das Pflegegeld liegt maximal bei 728 Euro. Auch hier ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich.
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Die Pflegekasse finanziert hier einen Betrag von monatlich bis zu 2.005 Euro für den Pflegedienst. Das Pflegegeld liegt bei maximal 901 Euro monatlich. Auch hier ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich.